
Mit jus aequum wird das billige Recht bezeichnet, d.h. Recht welches dem Anwender einen Entscheidungsspielraum nach dem Gesichtspunkt der Billigkeit einräumt. Der Gegenbegriff ist jus strictum.
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https://www.lexexakt.de/glossar/jusaequum.php

billiges Recht, das eine Rechtsfolge für den wechselnden Einzelfall herbeiführen soll; Gegensatz: Jus strictum, strenges Recht.
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